Allgemeine Geschäftsbedingungen MRPacket
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Wolfgang Kahl e.K., Emmendingerstr. 9, 77975 Ringsheim (nachfolgende: „MRPacket“) und dem Kunden (nachfolgend: „Kunden“). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge zur Vermittlung von Beförderungsleistungen durch Drittbeförderungsanbieter (nachfolgend „Drittbeförderer“) sowie für die Nutzung der von MRPacket zur Verwaltung von Beförderungsaufträgen betriebene Plattform. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über die Vermittlung von Beförderungsleistungen mit demselben Kunden, ohne dass MRPacket in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste; über Änderungen der AGB wird MRPacket in diesem Fall unverzüglich informieren.
(3) Ergänzend zu diesen AGB gilt das Verzeichnis „Leistungen und Preise“ von MRPacket in der jeweils zum Zeitpunkt aktuellen Fassung.
(4) AGB von MRPacket gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn MRPacket in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von MRPacket maßgebend.
(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber MRPacket abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Kündigungen, Rücktritt oder Minderung), bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag zwischen MRPacket und dem Kunden kommt mit Bestätigung der Buchung durch MRPacket oder spätestens mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Soweit der Vertrag mündlich abgeschlossen wird, hat MRPacket einen Anspruch auf schriftliche Fixierung der Vertragsbedingungen und Aushändigung einer unterzeichneten Vertragsversion.
§ 3 Vertragsleistungen
(1) MRPacket erbringt selbst keine Beförderungsdienstleistungen. MRPacket vermittelt durch die Einrichtung von Unterkonten bei Drittbeförderern dem Kunden den Zugriff für die Beauftragung von Beförderungsdienstleitungen bei Drittbeförderungsanbietern zu besonderen Konditionen.
(2) Die Abrechnung der bei den Drittbeförderungsanbietern von dem Kunden in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt gemäß den jeweils gültigen Preislisten von MRPacket im Verhältnis zwischen Kunde und MRPacket.
(3) MRPacket steht wegen sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht sowie, soweit die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, ein Pfandrecht an denjenigen Waren, Sendungen, Paketen, Begleitpapieren und sonstigen Gegenständen des Kunden zu, die im Rahmen der Geschäftsverbindung mit Willen des Kunden in den unmittelbaren oder mittelbaren Besitz oder in die Verfügungsgewalt von MRPacket gelangt sind. Das Zurückbehaltungs- und Pfandrecht dient der Sicherung sämtlicher fälliger Forderungen von MRPacket gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung, insbesondere offener Vergütungen, Beförderungsentgelte, Gebühren, Auslagen und sonstiger vertraglich geschuldeter Beträge. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts setzt nicht voraus, dass die zugrunde liegende Forderung rechtskräftig festgestellt oder vom Kunden unbestritten ist. MRPacket ist, soweit rechtlich zulässig, berechtigt, die Herausgabe oder Weiterleitung der hiervon erfassten Waren, Sendungen, Pakete und sonstigen Gegenstände bis zur vollständigen Begleichung der durch das Zurückbehaltungsrecht gesicherten fälligen Forderungen zu verweigern. Zwingende gesetzliche Vorschriften sowie Rechte Dritter an den betroffenen Gegenständen bleiben unberührt.
(4) Zur Verwaltung von bei Drittbeförderern beauftragten Beförderungsleistungen bietet MRPacket zusätzlich eine Software zur Verwaltung von Sendungen bei den Drittbeförderern zur Nutzung durch Zugriff auf das Rechenzentrum von MRPacket über das Internet an („Software“). MRPacket stellt dem Kunden die Nutzung dieser Software am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), als vertragliche Nebenleistung zur Verfügung.
(5) Die Software verbleibt auf dem Server von MRPacket und wird nicht auf Datenträgern und zur lokalen Installation überlassen.
(6) MRPacket schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem Routerausgang des Rechenzentrums und den IT-Systemen des Kunden. Der Kunde ist verantwortlich dafür, die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der Software am Übergabepunkt des Rechenzentrums von MRPacket und ihrer Nutzung zu schaffen.
(7) MRPacket überlässt dem Kunden die Software zur Verwaltung von Sendungen bei den Drittbeförderern als freiwillige Nebenleistung. Entsprechend wird eine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform nicht garantiert. Die Inanspruchnahme der vermittelten Drittbeförderungsleistungen erfolgt hauptsächlich über die jeweiligen Portale und Schnittstellen der jeweiligen Drittbeförderer.
(8) MRPacket erbringt selbst keine Beförderungs-, Lagerungs- oder Umschlagsleistungen und gelangt zu keinem Zeitpunkt in den unmittelbaren Besitz der vom Kunden zur Beförderung aufgegebenen Waren, Pakete oder sonstigen Sendungen. Die tatsächliche Übernahme, Beförderung, Behandlung, Zwischenlagerung und Zustellung der Sendungen erfolgt ausschließlich durch den jeweils beauftragten Drittbeförderer. Für Verlust, Untergang oder Beschädigung einer Sendung während der Übernahme, Beförderung, Zwischenlagerung oder Zustellung durch den Drittbeförderer übernimmt MRPacket keine Haftung. Etwaige Ansprüche wegen Verlusts oder Beschädigung einer Sendung sind nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Beförderungsbedingungen gegenüber dem jeweiligen Drittbeförderer geltend zu machen. Unberührt bleibt eine Haftung von MRPacket für Schäden, die MRPacket selbst zu vertreten hat und für die eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit beträgt einen Monat. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Ein wichtiger Grund für MRPacket liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit einer fälligen Vergütung länger als 15 Werktage in Verzug ist.
(4) Bei Zahlungsverzug oder Nichteinlösung einer berechtigten Lastschrift ist MRPacket berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderungen vorübergehend auszusetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
§ 5 Ergänzende Vertragsbedingungen
(1) Für die Inanspruchnahme der Beförderungsleistungen gelten ergänzend die jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Geschäftsbedingungen, Beförderungsbedingungen, Beförderungseinschränkungen und Beförderungsausschlüsse des jeweils vom Kunden beauftragten Drittbeförderers. Dies betrifft insbesondere die Bedingungen der Drittbeförderer DHL, GLS und DPD. Die jeweils gültigen Bedingungen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Drittbeförderer abrufbar.
(2) Soweit die Bedingungen eines Drittbeförderers Regelungen zur Beförderung, zu Beförderungsausschlüssen, Höchstgewichten, Verpackung, Haftung oder Versicherung enthalten, sind diese vom Kunden bei der Beauftragung der jeweiligen Beförderungsleistung zu beachten.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die Drittbeförderer-Geschäftsbedingungen zu beachten, insbesondere Beförderungsbedingungen, Beförderungsausschlüsse sowie Haftungs- und Versicherungsbedingungen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Ansprüche aus Beförderungsverträgen gegenüber dem jeweiligen Drittbeförderer direkt geltend zu machen. Soweit dem Kunden keine eigenen Ansprüche zustehen, ermächtigt MRPacket den Kunden, Ansprüche im Zusammenhang mit in Auftrag gegebenen Beförderungen im Namen von MRPacket gegenüber dem Drittbeförderungsanbieter geltend zu machen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, ihm zur Verfügung gestellte Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass auch Mitarbeiter, denen Zugangsdaten überlassen wurden, dies tun. Die Leistung von MRPacket darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Für die Nutzung der Software müssen beim Kunden alle erforderlichen Systemvoraussetzungen erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich gegenüber MRPacket anzuzeigen.
(6) Im Falle von Funktionsausfällen, -störungen oder -beeinträchtigungen hat der Kunde für die Inanspruchnahme und Abwicklung von Beförderungsleistungen der Drittbeförderer auf deren jeweilige Portale mit den ihm von MRPacket zugewiesenen jeweiligen Kundendaten für diese Drittbeförderer auszuweichen.
§ 7 Datenverarbeitung und Datensicherung
(1) Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung der in seinem Verantwortungsbereich befindlichen Daten obliegt dem Kunden. Der Kunde bleibt hinsichtlich der von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ist dafür verantwortlich, dass deren Verarbeitung auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage erfolgt.
(2) Soweit MRPacket personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen MRPacket und der Kunde einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) MRPacket trifft im Rahmen seines Verantwortungsbereichs angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der über die Software verarbeiteten Daten.
(4) Soweit die Software eine entsprechende Funktion bereitstellt, kann der Kunde die von ihm angelegten Kundendaten und Beförderungsaufträge zu eigenen Sicherungszwecken exportieren.
§ 8 Elektronische Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten
(1) Der Kunde kann SEPA-Basis-Lastschriftmandate auch in elektronischer Form erteilen. Eine handschriftliche Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich.
(2) Die elektronische Mandatserteilung erfolgt durch eindeutige Zustimmungshandlung des Kunden (z. B. durch Anklicken einer Bestätigungsfunktion, elektronische Signatur, Bestätigung per E-Mail oder Nutzung eines geschützten Kundenkontos).
(3) Mit der elektronischen Zustimmung erklärt der Kunde verbindlich: dass er Kontoinhaber oder zur Verfügung über das angegebene Konto berechtigt ist, dass die angegebenen Bankdaten korrekt sind, dass er den Zahlungsempfänger widerruflich ermächtigt, Zahlungen mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen, und dass er zugleich sein Kreditinstitut anweist, die vom Zahlungsempfänger gezogenen Lastschriften einzulösen.
(4) Der Zahlungsempfänger speichert Datum, Uhrzeit, technische Identifikationsmerkmale sowie den Inhalt der Zustimmung revisionssicher.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, unbefugte Nutzung seiner Daten unverzüglich mitzuteilen.
§ 9 Vergütung
(1) Es gilt die vereinbarte Vergütung. Die Vergütungsangaben verstehen sich ausschließlich in Euro, soweit keine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Kunden. Es handelt sich um Nettobeträge, welchen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen MRPacket und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung nicht zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von MRPacket in Ringsheim.
(3) Gleiches gilt, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften im Einzelfall zulässig ist.
(4) Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Stand 10/2026