Allgemeine Geschäftsbedingungen MRPacket

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen Wolfgang Kahl, Krumme Stück 3, 77955 Ettenheim
(nachfolgende: „MRPacket“) und dem Kunden (nachfolgend: „Kunden“). Die AGB gelten nur,
wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge zur Vermittlung von Beförderungsleistungen
durch Drittbeförderungsanbieter (nachfolgend „Drittbeförderer“) sowie für die Nutzung der
von MRPacket zur Verwaltung von Beförderungsaufträgen betriebene Plattform. Die AGB
gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über
die Vermittlung von Beförderungsleistungen mit demselben Kunden, ohne dass MRPacket in
jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste; über Änderungen der AGB wird MRPacket
den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.

(3) Ergänzend zu diesen AGB gilt das Verzeichnis „Leistungen und Preise“ von MRPacket in
der jeweils zum Zeitpunkt aktuellen Fassung.

(4) AGB von MRPacket gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde. Dieses
Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn MRPacket in
Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen
AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die
schriftliche Bestätigung von MRPacket maßgebend.

(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden
gegenüber MRPacket abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von
Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung.
Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie
in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag zwischen MRPacket und dem Kunden kommt mit Bestätigung der Buchung
durch MRPacket oder spätestens mit Beginn der Leistungserbringung zustande.

(2) Soweit der Vertrag mündlich abgeschlossen wird, hat MRPacket einen Anspruch auf
schriftliche Fixierung der Vertragsbedingungen und Aushändigung einer unterzeichneten
Vertragsversion.

§ 3 Vertragsleistungen

(1) MRPacket erbringt selbst keine Beförderungsdienstleistungen. MRPacket vermittelt durch
die Einrichtung von Unterkonten bei Drittbeförderern dem Kunden den Zugriff für die
Beauftragung von Beförderungsdienstleitungen bei Drittbeförderungsanbietern zu
besonderen Konditionen.

(2) Die Abrechnung der bei den Drittbeförderungsanbietern von dem Kunden in Anspruch
genommenen Leistungen erfolgt gemäß den jeweils gültigen Preislisten von MRPacket im
Verhältniszwischen Kunde und MRPacket.

(3) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als
sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

(4) Zur Verwaltung von bei Drittbeförderern beauftragten Beförderungsleistungen bietet
MRPacket zusätzlich eine Software zur Verwaltung von Sendungen bei den Drittbeförderern
zur Nutzung durch Zugriff auf das Rechenzentrum von MRPacket über das Internet an
(„Software“). MRPacket stellt dem Kunden die Nutzung dieser Software am Routerausgang
des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), als
vertragliche Nebenleistung zur Verfügung.

(5) Die Software verbleibt auf dem Server von MRPacket und wird nicht auf Datenträgern
und zur lokalen Installation überlassen.

(6) MRPacket schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung
zwischen dem Routerausgang des Rechenzentrums und den IT-Systemen des Kunden. Der
Kunde ist verantwortlich dafür, die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der
Software am Übergabepunkt des Rechenzentrums von MRPacket und ihrer Nutzung zu
schaffen.

(7) MRPacket überlässt dem Kunden die Software zur Verwaltung von Sendungen bei den
Drittbeförderern als freiwillige Nebenleistung. Entsprechend wird eine bestimmte
Verfügbarkeit der Plattform nicht garantiert. Die Inanspruchnahme der vermittelten
Drittbeförderungsleistungen erfolgt hauptsächlich über die jeweiligen Portale und
Schnittstellen der jeweiligen Drittbeförderer.

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit beträgt einen Monat. Der Vertrag verlängert sich um einen weiteren
Monat, sofern ihn keine der beiden Parteien zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Beide
Parteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein
wichtiger Grund für MRPacket liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung
mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist.

§ 5 Ergänzende Vertragsbedingungen

(1) Für die Inanspruchnahme der Beförderungsleistungen gelten ergänzend die jeweils
aktuellen Geschäftsbedingungen Beförderungseinschränkungen der
Drittbeförderungsanbieter, abrufbar unter:
- https://www.dhl.de/de/geschaeftskunden/paket/rund-um-den-versand/agb.html
- https://gls-group.eu/DE/de/agb-standard
- https://www.dpd.com/de/de/agb/
- https://www.general-overnight.com/deu_de/agb.html

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat die Drittbeförderer-Geschäftsbedingungen zu beachten, insbesondere
Beförderungsbedingungen, Beförderungsausschlüsse sowie Haftungs- und
Versicherungsbedingungen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Ansprüche aus Beförderungsverträgen gegenüber dem
jeweiligen Drittbeförderer direkt geltend zu machen. Soweit dem Kunden keine eigenen
Ansprüche zustehen, ermächtigt MRPacket den Kunden, Ansprüche im Zusammenhang mit
in Auftrag gegebenen Beförderungen im Namen von MRPacket gegenüber dem
Drittbeförderungsanbieter geltend zu machen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, ihm zur Verfügung gestellte Zugangsdaten geheim zu halten
und dafür zu sorgen, dass auch Mitarbeiter, denen Zugangsdaten überlassen wurden, dies
tun. Die Leistung von MRPacket darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das
nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Für die Nutzung der Software müssen beim Kunden alle erforderlichen
Systemvoraussetzungen erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der
Software unverzüglich und so präzise wie möglich gegenüber MRPacket anzuzeigen.

(6) Im Falle von Funktionsausfällen, -störungen oder -beeinträchtigungen hat der Kunde für
die Inanspruchnahme und Abwicklung von Beförderungsleistungen der Drittbeförderer auf
deren jeweilige Portale mit den ihm von MRPacket zugewiesenen jeweiligen Kundendaten
für diese Drittbeförderer auszuweichen.

§ 7 Datenverarbeitung, Datensicherung

(1) Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Der
Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher
stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von
entsprechenden Erlaubnistatbeständen gedeckt ist. MRPacket nimmt von Inhalten des
Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte
grundsätzlich nicht.

(2) Wenn und soweit der Kunde auf von MRPacket technisch verantworteten IT-Systemen
personenbezogene Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, ist eine
Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.

(3) MRPacket sichert die Daten von Kunden im Rahmen von technisch-organisatorischen
Maßnahmen in regelmäßigen Intervallen als Backup. Der Kunde kann den von ihm in der
Software angelegten Kundendaten und Beförderungsaufträgen über das Software-Menü als
Rohdaten jederzeit zu Sicherungszwecken exportieren.

§ 8 Vergütung

(1) Es gilt die vereinbarte Vergütung. Die Vergütungsangaben verstehen sich ausschließlich in Euro,
soweit keine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Wechselkursrisiken gehen zu Lasten
des Kunden. Es handelt sich um Nettobeträge, welchen die jeweils geltende Umsatzsteuer
hinzuzurechnen ist, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

(2) Die vereinbarte Vergütung wird mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.
MRPacket stellt dem Kunden eine entsprechende Rechnung. Die Forderungen sind innerhalb von 14
Tagen zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist MRPacket berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu
machen. Bei Zahlungsverzug ist MRPacket berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 9 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. MRPacket bleibt es nachgelassen,
einen darüberhinausgehenden, nachweisbaren Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde ist in
diesem Fall berechtigt, MRPacket nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Gerät der Kunde um mehr als vier Wochen mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug, ist
MRPacket nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs
zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch von MRPacket bleibt von der Sperrung unberührt.
Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet.
Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn MRPacket ein
gesetzliches Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.

§ 9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung.

(2) Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c
(Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden
Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch
ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB
(Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung
vorsieht.

§ 10 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes
ergibt, haftet MRPacket bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach
den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Als Vermittler von Beförderungsleistungen übernimmt MRPacket keine Haftung für die
Verfügbarkeit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, Qualität oder Eignung der Leistungen der
Drittbeförderer. Gleiches gilt für die störungs- und fehlerfreie Erbringung von Leistungen durch die
Drittbeförderer.

(3) MRPacket haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten, welche aus der Beauftragung der
Drittbeförderder entstehen, wie z. B. rein wirtschaftliche Verluste, entgangenen Gewinn oder
Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerungen bei
Zoll- oder Luftfrachtabfertigung.

(4) Für die vermittelten Drittbeförderungsleistungen ist MRPacket über das in diesen vorliegenden
Bedingungen dargelegte Ausmaß nicht verantwortlich und haftet nicht.

(5) Die Haftung von MRPacket bei einfacher Fahrlässigkeit ist begrenzt auf
(a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch
auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Diese
Einschränkungen gelten nicht für die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(6) Wegen einer Pflichtverletzung kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn MRPacket
die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und
Rechtsfolgen.

(7) Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust des in der Software angelegten
Datenbestandes, so haftet MRPacket hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und
vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der
Kunde wird insofern eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen
Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.

§ 11 Rechte Dritter und Freistellung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, MRPacket gegenüber allen Forderungen und Kosten (einschließlich
Anwaltskosten) freizustellen, die sich aus einem Verstoß des Kunden gegen die Bedingungen der
Drittbeförderungsanbieter ergeben.

§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler –
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten Freiburg i. Br.

(3) Sollten Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen
Bestimmungen wirksam. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die
dem Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei einer etwaigen
Vertragslücke.